Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Main Motel für Hotelaufnahmeverträge
(Stand: September 2020)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, so haftet er gegenüber dem Hotel zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ist der Dritte nicht auch gleichzeitig Kostenträger, so haften der Kunde, der Besteller und der Kostenträger gesamtschuldnerisch. Hat der Kunde Leistungen und Auslagen des Hotels an eine dritte Person veranlasst, so haftet er mit dieser insoweit, ebenfalls als Gesamtschuldner.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
III. Preise, Zahlung, Leistungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % pro Jahr anheben.
3. Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der bestellten Zimmer, sonstiger Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste, so bedarf dies des schriftlichen Einverständnisses des Hotels, welches von einer Preisanpassung abhängig gemacht werden kann.
4. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
5. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % p.a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung zu verlangen.
7. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung
ein Pfandrecht bestellt.
8. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
9. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der
Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben.
10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
11. Das Hotel behält sich vor, Vorauthentisierung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.
IV. Rücktritt/ Stornierung des Kunden
1. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindliche.
2. Der Kunde hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag über die Anmietung von Hotelzimmern, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Zimmer, nicht in Anspruch nimmt.
3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, steht es dem Hotel frei, bei der Bitte um Gesamtstornierung der reservierten Zimmer durch den Kunden, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Zugang der vorstehend unter Ziffer 4. 1. dieser AGB beschriebenen Erklärungen beweispflichtig.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Mängel, Haftung, Verjährung
1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 6. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
4. Soweit der Kunde einen Stellplatz auf dem Hotelparkplatz in Anspruch nimmt, geschieht dies außerhalb des Vertrages, auf eigenes Risiko und der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
5. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
6. Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung des Hotels verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Hotelzimmern vereinbarten Tag der Abreise.
VII. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren fällig.
VIII. Rauchverbot
Es herrscht in allen Räumen absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung werden dem Kunden die Kosten der Zimmerreinigung und der Renovierung in Form einer Pauschale in Höhe von 350.- € in Rechnung gestellt.
(Der mit 350 Euro in Rechnung gestellte Mehraufwand ergibt sich u.a. für Wände und Decken abwaschen bzw. / und neu streichen, Betten komplett abziehen / Unterbettenwaschen bzw. chemisch reinigen, Matratze austauschen, Teppich komplett shampoonieren, Vorhänge und Gardinen waschen).
IX. Mitnahme von Tieren
Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung in das Hotel eingebracht werden. Sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart worden ist, ist das Hotel dazu berechtigt, eine Vergütung pro Tier und Tag nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste vom Kunden zu verlangen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei der Führung und Aufsicht eingebrachter Tiere während seines Aufenthaltes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und das Tier notfalls durch geeignete Dritte beaufsichtigen zu lassen. Der Kunde versichert, dass für Schäden durch eingebrachte Tiere für die Dauer des Aufenthaltes im Hotel eine Haftpflichtversicherung besteht.
Das Hotel ist berechtigt, bei nicht gestatteter Einbringung von Tieren eine Erfüllung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Zudem wird bei Zuwiderhandlung dem Kunden eine Renovierungspauschale in Höhe von 250.- € in Rechnung gestellt.
X. Mitnahme, Verunreinigung oder Zerstörung von Eigentum des Hotels
Sollten Gegenstände aus dem/ den zur Verfügung gestellten Zimmer stark verunreinigt werden, verschwinden (TV/ Hotel Bilder/ Hotelwäsche o. ä.) oder mutwillig zerstört werden, werden diese Gegenstände dem Kunden mit deren Kosten für Sonderreinigung ggf. dem Wiederbeschaffungswert, zzgl. Versandkosten plus 20% Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.
Das gleiche gilt für das Eigentum des Hotels in den für die Kunden vorgehaltenen Bereichen. In schweren Fällen wird in jedem Fall Anzeige erstattet.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dorfprozelten.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist das Gericht des in Ziff. XI.2. genannten Erfüllungsortes. Dessen Zuständigkeit wird hiermit in jedem Fall auch im Verhältnis zu denjenigen Kunden vereinbart, die die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Abs. 1 ZPO erfüllen und/oder die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (wobei das Hotel bei letzteren nach seiner Wahl aber auch berechtigt ist, Klage im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden im Ausland zu erheben).
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern und/oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.